Die ambulante Reha wird durch Ihren Facharzt, Krankenhausarzt oder Hausarzt eingeleitet. Er stellt einen Reha-Antrag, der vom zuständigen Rehabilitationsträger bewilligt werden muss.
Wird sind Vertragspartner aller Rehabilitationsträger
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Rentenversicherungsanstalten Bund und Länder (vormals BfA und LVA)
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gesetzliche Krankenversicherungen
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private Krankenversicherungen – Beihilfe
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Berufsgenossenschaften
Die ambulante Reha der Berufsgenossenschaften wird als Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) bezeichnet.
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