Beantragung – So wird eine Reha eingeleitet

Die ambulante Reha wird durch Ihren Facharzt, Krankenhausarzt oder Hausarzt  eingeleitet. Er stellt einen Reha-Antrag, der vom zuständigen Rehabilitationsträger bewilligt werden muss.

Wird sind Vertragspartner aller Rehabilitationsträger

  • Rentenversicherungsanstalten Bund und Länder (vormals BfA und LVA)

  • gesetzliche Krankenversicherungen

  • private Krankenversicherungen – Beihilfe

  • Berufsgenossenschaften

Die ambulante Reha der Berufsgenossenschaften wird als Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) bezeichnet.

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